Erfahrungsaustausch

Akkreditierung von Luftsportgerät – Erfolgreicher Austausch von Erfahrungen

Bestätigtung der positiven Erfahrungen mit der Akkreditierung
Fachmeldung,

Akkreditierte Stellen, Fachbegutachter der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), der Herstellerverband Paraglider Manufacturers Association (PMA) sowie Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Luftfahrt-Bundesamtes kamen am 21. Juni in den Räumen der DAkkS in Berlin zusammen, um über Entwicklungen in Sachen Akkreditierung von Luftsportgeräten zu diskutieren.

Zum Hintergrund: Seit Anfang 2013 können Stellen, die die Lufttüchtigkeit von Luftsportgerät nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung prüfen, gemäß §11 Abs. 1 Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) ihre Kompetenz mittels einer Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 nachweisen. Nach Ablauf der Fünf-Jahres-Fristen laufen nun die Reakkreditierungen an. Bis zum 01.01.2014 galt eine Übergangsfrist für die Umstellung des Kompetenznachweises auf die Akkreditierung.

In den Jahren 2018 und 2019 laufen nunmehr die bislang erfolgten Akkreditierungen in diesem Bereich aus beziehungsweise stehen erstmalig zur Reakkreditierung an. Dies war Anlass genug, mit allen Beteiligten die im Rahmen der Akkreditierung von Prüfstellen für leichtes Luftsportgerät erreichten Erfolge aber auch die noch bestehenden Verbesserungspotenziale zu diskutieren und die gemachten Erfahrungen auszutauschen. Aus Sicht der DAkkS wurden verschiedene Erfolge und Fortschritte der neu etablieren Akkreditierungspflicht angesprochen: So gibt es seit Einführung der Akkreditierungsmöglichkeit deutliche Verbesserungen bei den Stellen in Bezug auf Qualitätssicherung und Prozesstreue sowie Messgenauigkeit und Messtechnik. Die DAkkS selbst kann über einen stabilen Stamm an Begutachtern und Fachexperten in diesem Bereich verfügen. Begutachtereinsätze können zunehmend selbständig erfolgen, was Kosten reduzieren hilft.

Der Erfahrungsaustausch bot allen Beteiligten die Gelegenheit, vor dem Beginn der Begutachtungen zur Reakkreditierung Ihre Erfahrungen und Positionen auszutauschen und zu diskutieren. Die Veranstaltung bestätigte die positiven Erfahrungen mit der Akkreditierung, zeigte aber auch Möglichkeiten auf, wie die Vorteile der Akkreditierung in den kommenden Jahren noch besser genutzt werden können. So wurde im Ergebnis des Gespräches festgehalten, dass zukünftige Änderungen der Lufttüchtigkeitsforderungen zu einem möglichst eindeutigen Zeitpunkt verbindlich werden sollen, dass Anwendungsfälle des §11 (4) LuftGerPV möglichst transparent kommuniziert werden müssen und dass die DAkkS bei den bevorstehenden Begutachtungen auf eine konsequente Umsetzung des Regelwerkes der Akkreditierung zu Eignungsprüfungen (Dokument 71 SD 0 010) achten solle.

Der erfolgreiche Erfahrungsaustausch bietet für alle Beteiligten eine gute Grundlage, sowohl für die anstehenden Reakkreditierungen als auch für den weiteren Fortschritt bei der Kompetenzprüfung und der Qualitätssicherung im Bereich Luftsportgerät.

Dr.-Ing. Ernst Ulrich

Fachbereichsleiter FB 1.4 Verkehr | Logistik | Neue Mobilität | Kraftstoffe

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