DAkkS-Regel

Aktualisiertes Fachmodul Wasser in das DAkkS-Regelwerk aufgenommen

Überarbeitung durch Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
Fachmeldung,

Der Akkreditierungsbeirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat das aktualisierte Fachmodul Wasser, das von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) überarbeitet und im November 2015 finalisiert wurde, als DAkkS-Regel bestätigt. Ab Januar 2017 führt die DAkkS auf Antrag Begutachtungen auf Grundlage des überarbeiteten Fachmoduls durch.

Die DAkkS-Regel 71 SD 4 006 übernimmt vollständig und unverändert den Inhalt des Fachmoduls Wasser. Auch die dazugehörige Prüfverfahrensliste FB 72 FB 005.10_MW / Rev. 1.5 steht auf der DAkkS Website zur Verfügung.

Ab Januar 2017 können Begutachtungen nach dem neuen Fachmodul durchgeführt werden. Für die entsprechende Änderung des Geltungsbereichs der Akkreditierung ist ein Antrag (FB 72 FB 001) bei der DAkkS erforderlich. Akkreditierte Stellen müssen in diesem Zusammenhang die DAkkS-Regel 71 SD 0 001 „Allgemeine Regeln zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“ beachten. Danach sind die Ergebnisse einer gesonderten Begutachtung die Grundlage für eine Änderung der Akkreditierung. Die DAkkS empfiehlt allen Prüflaboratorien, vor der Antragstellung Kontakt zu den jeweiligen notifizierenden Länderbehörden aufzunehmen, um den Akkreditierungsumfang für das Arbeiten im gesetzlich geregelten Umweltbereich zu klären.

Relevante Dokumente

Dr. Joachim Kintrup

Fachbereichsleitung FB 4.2 Wasser | Trinkwasser | Wasserversorgung

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