DIN EN ISO/IEC 17065

DAkkS veröffentlicht Regel im Bereich der Schiffsausrüstungsrichtlinie

Zertifizierungsstellen für Produkte
Fachmeldung,

Zur Verbesserung der Sicherheit auf See und zur Sicherstellung des freien Warenverkehrs für Schiffsausrüstung im europäischen Binnenmarkt hat die Europäische Union (EU) 1996 die Schiffsausrüstungsrichtlinie erlassen. Sie regelt die Anforderungen an die Gestaltung, Kennzeichnung und Inverkehrbringen von Ausrüstung, mit der ein EU-Schiff ausgestattet ist oder ausgestattet werden soll.

Nach der Richtlinie können die Hersteller von Schiffsausrüstung ihre Produkte durch eine „benannten Stelle“ zulassen und dann innerhalb der EU vertreiben. Am 18. September 2016 tritt nun die neue Richtlinie 2014/90/EU in Kraft und ersetzt die bisherige Schiffsausrüstungsrichtlinie. Zertifizierungsstellen für Produkte, die sich nach Artikel 17 der Richtlinie notifizieren lassen wollen, können nun zukünftig ihre fachliche Kompetenz für die Benennung durch eine Akkreditierung nachweisen.

Für ein erfolgreiches Durchlaufen des Akkreditierungsverfahrens müssen die Stellen die allgemeinen Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17065:2012 erfüllen. Die besonderen Anforderungen für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Produkte im Bereich der Schiffsausrüstungsrichtlinie legt das neue Regelwerksdokument 71 SD 1 029 der Deutschen Akkreditierungsstelle fest, das der Akkreditierungsbeirat im August 2016 bestätigt hat.

Dr.-Ing. Ernst Ulrich

Fachbereichsleiter FB 1.4 Verkehr | Logistik | Neue Mobilität | Kraftstoffe

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