Aktualisiertes Fachmodul Abfall

Das aktualisierte Fachmodul Abfall wird ab sofort angewandt

Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
Fachmeldung,

Die Zwischenlösungen haben ein Ende – das aktualisierte Fachmodul Abfall (Stand Mai 2018) wird ab sofort bei Akkreditierungen im gesetzlich geregelten Bereich angewandt.

Das von der Bund/Länder – Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) überarbeitete und auf deren Website vorgestellte Fachmodul enthält viele inhaltliche Änderungen und Aktualisierungen im Vergleich zum bisherigen Fachmodul Abfall aus dem Jahr 2013. So wurden vollumfänglich die Anforderungen an Untersuchungsstellen aus der aktuellen Klärschlammverordnung 2017 aufgenommen. Dies ermöglicht, dass die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nun das bis jetzt als Überbrückung verwendete Formblatt 72 FB 005.38 (Auflistung der zu akkreditierenden Prüfverfahren nach der novellierten Klärschlammverordnung - AbfKlärV 2017) ersatzlos zurückziehen kann. Für Akkreditierungen und eine darauf folgende Notifizierung durch die zuständige Landesbehörde nach der AbfKlärV 2017 gilt daher ab jetzt das Fachmodul Abfall (Stand Mai 2018) mit seinen beiden Tabellen für die Untersuchungsbereiche Klärschlamm und Boden.

Auch in anderen Abfallbereichen wurden diverse Änderungen bei den Prüfverfahren vorgenommen. Die im Rahmen der Deponieverordnung (DepV), Teilbereich 5 „Abfall zur Ablagerung“, relevanten Probenahme- und Prüfverfahren (bislang im DAkkS-Formblatt 72 FB 005.31 enthalten) sind nun Bestandteil des aktuellen Fachmoduls Abfall. Da im Vollzug der Deponieverordnung das Fachmodul Abfall nicht zwingend anzuwenden ist, können auch Untersuchungsstellen, die das Fachmodul Abfall nicht in ihrem Geltungsbereich der Akkreditierung haben, in diesem Bereich tätig werden, wenn sie für die Untersuchungsverfahren der DepV eine Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 nachweisen. Daher wird das Formblatt 72 FB 005.31 nach wie vor gültig bleiben. Alle Untersuchungsstellen, deren Scope das aktuelle Fachmodul Abfall umfassen soll, benötigen diese Extraliste nun nicht mehr, wenn ein entsprechender Antrag auf Änderungen der Akkreditierung oder im Rahmen der Reakkreditierung bei der DAkkS gestellt wird.

In einem vereinfachten Verfahren der Dokumentenprüfung, d. h. ohne zusätzliche Begutachtung vor Ort können Akkreditierungen nach dem alten Fachmodul Abfall auf das aktuelle umgestellt werden. Dem Antrag auf Änderung der Akkreditierung ist das revidierte Formblatt 72 FB 005.11 beizufügen. Für die Aufnahme bisher noch nicht in der Akkreditierungsurkunde enthaltener Probenahme- und/oder Analyseverfahren ist eine Begutachtung zwingend erforderlich. Auch bei aktuell laufenden Begutachtungsverfahren ist nach entsprechendem Antrag beziehungsweise einer Ergänzung zum Antrag die Umstellung auf das neue Fachmodul Abfall möglich.

Weitere Informationen

Dr. Sebastian Kitzig

Fachbereichsleiter FB 4.3 Umwelt | Boden | Abfall | Recycling | Innere Sicherheit | Explosivstoffe

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