DIN EN ISO 15189

Konkretisierung der Normforderung erfolgt

Qualitätskontrollen in der molekulargenetischen Diagnostik
Fachmeldung,

Die Norm DIN EN ISO 15189:2014 legt die Anforderungen an die Qualität und Kompetenz in medizinischen Laboratorien fest. Für die Norm ist nun eine Konkretisierung der Normforderung erfolgt. Diese betrifft den Bereich der molekulargenetischen Diagnostik mittels geschlossener, automatisierter bzw. (voll)mechanisierter Testsysteme (z. B. Kartuschen-Systeme) zum Nachweis erregerspezifischer Nukleinsäure.

Die Notwendigkeit einer Konkretisierung der Forderungen aus Abschnitt „5.6.2.2 Qualitätskontrollmaterialien“ der Norm leitet sich aus Diskussionen bzw. Feststellungen während der Begutachtungen ab. In diesem Abschnitt der Norm wird gefordert: „Qualitätskontrollmaterialien müssen regelmäßig und mit einer Häufigkeit untersucht werden, die auf der Stabilität des Verfahrens und dem Risiko einer möglichen Schädigung eines Patienten aufgrund eines fehlerhaften Ergebnisses beruht.“

Ziel der Konkretisierungen der Normforderung ist es, eine einheitliche Begutachtung gewährleisten zu können. Sie entstanden auf Basis der Zusammenarbeit der Gemeinsamen Diagnostikkommission der Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e.V. (DVV) und Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV), der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) und dem Verband der Diagnostika Industrie e.V. (VDGH).

Das dabei entstandene Dokument wurde im Sektorkomitee medizinische Laboratorien der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) diskutiert und akzeptiert. Die DAkkS nimmt die Konkretisierung aktuell in ihr Regelwerk auf und wird das Regeldokument anschließend veröffentlichen. Betroffene Laboratorien, die sich möglichst früh informieren wollen, können auf die bereits veröffentlichte Version zugreifen.

Die Konkretisierungen dienen den betroffenen Laboratorien dazu, die entsprechende Normforderung zu erfüllen. Stellen Laboratorien die Erfüllung der Normforderung auf andere Art sicher, müssen sie die Gleichwertigkeit ihres Vorgehens nachweisen.

Dipl.-Biol. Uwe Zimmermann

Leiter Abteilung 3

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