Schritt 2: Prüfung des Antrags Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols

Nach erfolgreicher Antragsprüfung erhalten Sie ein Autorisierungsdokument, das für die Einrichtung einer digitalen Identität erforderlich ist. Hier gibt es beim Ausfüllen einiges zu beachten.

Prüfung des Antrags und Erhalt des Autorisierungsdokuments

Sobald Ihr Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols bei uns eingegangen ist, prüfen wir, ob die Voraussetzungen zur Antragstellung erfüllt sind und ob der Antrag vollständig vorliegt. Nach erfolgreicher Antragsprüfung zur Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols sendet Ihnen die DAkkS postalisch ein Autorisierungsdokument zu.

Das Autorisierungsdokument ist Grundlage für die weitere Bearbeitung des Antrages. Sollte Ihnen das Autorisierungsdokument bereits vorliegen, können Sie es direkt mit dem Antragsformular einreichen.

Dieses Dokument benötigen wir, um innerhalb der technischen Infrastruktur (Public-Key-Infrastruktur) Ihre digitale Identität als akkreditierte Stelle beim Vertrauensdienst D-Trust anzulegen, zu verwalten sowie das digitale Akkreditierungssymbol freizugeben – und bei Erfordernis zu entziehen.

Mehr Informationen zum Autorisierungsdokument finden Sie in den FAQ:

Zu den FAQ

Was ist beim Ausfüllen des Autorisierungs­dokumentes zu beachten?

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Autorisierungsdokumentes folgende Punkte:

  • Für das Autorisierungsdokument besteht Schriftformerfordernis durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) der juristischen Person.
  • Es muss mit dem Firmenstempel versehen werden – oder wahlweise mit dem Firmennamen in Druckbuchstaben.
  • Es muss die exakten Angaben aus dem Handelsregister oder anderweitig rechtlich eingetragener Register oder Nachweise enthalten.

Hinweis: Diese formalen Angaben ergeben sich aus dem mit dem Vertrauensdiensteanbieter festgelegten Antragsprozess zum elektronischen Siegel, wie er in der technischen Dokumentation für die PKI beschrieben ist (Kapitel 7.3):

Trust Service Practice Statement (TSPS) der DAkkS

Wichtig: Bitte versenden Sie das Autorisierungsdokument erst dann an die DAkkS, wenn alle Anforderungen an das Ausfüllen, Unterzeichnen und Stempeln des Dokumentes erfüllt sind.

Warum wird ein fachlicher Ansprechpartner benötigt?

Im Autorisierungsdokument wird auch die Angabe des fachlichen Ansprechpartners notwendig. Dieser ist sowohl für die Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols als auch für dessen Verwaltung zuständig.

Die Angaben zum fachlichen Ansprechpartner benötigen wir, um Ihnen einen Zugang zum PKI-System zu ermöglichen. Diese Person erhält vom Vertrauensdienst die erforderlichen Informationen, um sich im Verwaltungsportal Certificate Service Manager (CSM) für das digitale Akkreditierungssymbol registrieren zu können.

Der fachliche Ansprechpartner ist befugt, den technischen Antrag im CSM zu stellen, das Schlüsselmaterial (per E-Mail in das Funktionspostfach) und den PIN (über eine SMS-fähige Nummer) zu erhalten und das Siegelzertifikat ggf. auch im CSM zu sperren oder ein Folgezertifikat für das digitale Akkreditierungssymbol zu beauftragen.

An wen sende ich das Autorisierungsdokument?

Lassen Sie uns Ihr korrekt ausgefülltes, unterzeichnetes und gestempeltes Autorisierungsdokument im Original auf einem der folgenden Wege zukommen:

Postalisch:

Deutsche Akkreditierungsstelle
Antragsservice und Neukundenbetreuung
Spittelmarkt 10
10117 Berlin

 

Mit elektronischem Schriftformerfordernis digital:

  • bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur: a-nkb-qes@dakks.de
  • oder bei Nutzung der DE-Mail an: a-nkb@dakks.DE-MAIL.de

Die Antragstellung im Schritt-für-Schritt-Tutorial

Zusätzlich zu den Erläuterungen zur Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols auf unserer Webseite finden Sie auf unserem YouTube-Kanal eine Videoreihe, die Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess begleitet.

Zu den Tutorials auf YouTube

 

Sie haben noch Fragen?

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum digitalen Akkreditierungssymbol.

Hier geht es zu den FAQ

 

Begriffserklärungen

Glossar zum digitalen Akkreditierungssymbol

Digitales Akkreditierungssymbol: Das digitale Akkreditierungssymbol ist das digitale Pendant zum bekannten Akkreditierungssymbol mit dem Zusatz, dass es technisch auf Integrität und Authentizität prüfbar ist.

Elektronisches Siegel: Das elektronische Siegel ist eine Art digitaler Firmenstempel. Das elektronische Siegel, das hier verwendet wird, ist in Art. 3 Abs. 30 der eIDAS Verordnung (EU) Nr. 910/2014 definiert und erfüllt die dafür geltenden Anforderungen gemäß eIDAS VO. Damit bietet es eine europaweit rechtssichere und einheitliche Nutzung. Es bietet einen technisch sicheren Herkunftsnachweis (Authentizitätsschutz für eine juristische Person) und einen Integritätsschutz (Schutz vor unbemerkter Veränderung) der Daten und Informationen, die von der juristischen Person signiert worden sind. Im Fall des digitalen Akkreditierungssymbols sind dies die Informationen der eAttestation.

Siegelzertifikat: Das Siegelzertifikat ist die technische Datei, die den Inhalt für das digitale Akkreditierungssymbol trägt (z. B. maschinenlesbare Akkreditierungsnummer, Name der juristischen Person der KBS).

eAttestation: Die eAttestation ist eine digitale Bestätigung (engl. attestation), die mit dem digitalen Akkreditierungssymbol versehen wurde.

Vertrauensdiensteanbieter: Ein Vertrauensdiensteanbieter ist – vereinfacht gesagt – ein Notar für das Internet. Durch diesen Vertrauensdiensteanbieter werden Identitäten von Personen, Unternehmen oder Objekten im Internet beglaubigt. Dafür werden digitale Zertifikate als Identitätsausweise in der Online-Welt eingesetzt.

D-Trust GmbH: Die D-Trust GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Bundesdruckerei-Gruppe und ein nach der eIDAS VO (EU) Nr. 910/2014 qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter.

Certificate Service Manager (CSM): Der Certificate Service Manager ist das Webportal der D-Trust GmbH zur technischen Beantragung, Herausgabe und Verwaltung der Siegelzertifikate in der PKI für die Umsetzung des digitalen Akkreditierungssymbols.

Fachlicher Ansprechpartner: Der fachliche Ansprechpartner ist eine von der akkreditierten Stelle benannte Person, die im CSM als „Antragsteller“ hinterlegt ist. Diese beantragt und erhält das Siegelzertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse sowie die PIN für das Siegelzertifikat auf die angegebene SMS-fähige Nummer.

Public Key Infrastruktur (PKI): Die Public Key Infrastruktur ist die technische Grundlage zur Herausgabe, Verwaltung und für die Funktion des digitalen Akkreditierungssymbols. Eine Public-Key-Infrastruktur ist ein technisches Verschlüsselungsverfahren zur Absicherung digitaler Identitäten und Dokumente (zwei Schlüssel: ein öffentlicher, ein privater).

Kontakt

DAkkS-Support

Digitales Akkreditierungssymbol

Es gibt noch offene Fragen? Bitte wenden Sie sich ausschließlich per E-Mail an unser Support-Team.

Nach oben