Schritt 3: Anlage der digitalen Identität Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols

Nach erfolgreicher Prüfung des Autorisierungsdokumentes wird eine digitale Identität angelegt.

Anlage der digitalen Identität

Nachdem die DAkkS das Autorisierungsdokument erfolgreich auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft hat, wird für die akkreditierte Stelle – konkret die juristische Person – eine digitale Identität angelegt.

Der Vertrauensdiensteanbieter D-Trust teilt diese digitale Identität innerhalb der Public-Key-Infrastruktur (PKI) zu.

Die Antragstellung im Schritt-für-Schritt-Tutorial

Zusätzlich zu den Erläuterungen zur Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols auf unserer Webseite finden Sie auf unserem YouTube-Kanal eine Videoreihe, die Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess begleitet.

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Sie haben noch Fragen?

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum digitalen Akkreditierungssymbol.

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Begriffserklärungen

Glossar zum digitalen Akkreditierungssymbol

Digitales Akkreditierungssymbol: Das digitale Akkreditierungssymbol ist das digitale Pendant zum bekannten Akkreditierungssymbol mit dem Zusatz, dass es technisch auf Integrität und Authentizität prüfbar ist.

Elektronisches Siegel: Das elektronische Siegel ist eine Art digitaler Firmenstempel. Das elektronische Siegel, das hier verwendet wird, ist in Art. 3 Abs. 30 der eIDAS Verordnung (EU) Nr. 910/2014 definiert und erfüllt die dafür geltenden Anforderungen gemäß eIDAS VO. Damit bietet es eine europaweit rechtssichere und einheitliche Nutzung. Es bietet einen technisch sicheren Herkunftsnachweis (Authentizitätsschutz für eine juristische Person) und einen Integritätsschutz (Schutz vor unbemerkter Veränderung) der Daten und Informationen, die von der juristischen Person signiert worden sind. Im Fall des digitalen Akkreditierungssymbols sind dies die Informationen der eAttestation.

Siegelzertifikat: Das Siegelzertifikat ist die technische Datei, die den Inhalt für das digitale Akkreditierungssymbol trägt (z. B. maschinenlesbare Akkreditierungsnummer, Name der juristischen Person der KBS).

eAttestation: Die eAttestation ist eine digitale Bestätigung (engl. attestation), die mit dem digitalen Akkreditierungssymbol versehen wurde.

Vertrauensdiensteanbieter: Ein Vertrauensdiensteanbieter ist – vereinfacht gesagt – ein Notar für das Internet. Durch diesen Vertrauensdiensteanbieter werden Identitäten von Personen, Unternehmen oder Objekten im Internet beglaubigt. Dafür werden digitale Zertifikate als Identitätsausweise in der Online-Welt eingesetzt.

D-Trust GmbH: Die D-Trust GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Bundesdruckerei-Gruppe und ein nach der eIDAS VO (EU) Nr. 910/2014 qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter.

Certificate Service Manager (CSM): Der Certificate Service Manager ist das Webportal der D-Trust GmbH zur technischen Beantragung, Herausgabe und Verwaltung der Siegelzertifikate in der PKI für die Umsetzung des digitalen Akkreditierungssymbols.

Fachlicher Ansprechpartner: Der fachliche Ansprechpartner ist eine von der akkreditierten Stelle benannte Person, die im CSM als „Antragsteller“ hinterlegt ist. Diese beantragt und erhält das Siegelzertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse sowie die PIN für das Siegelzertifikat auf die angegebene SMS-fähige Nummer.

Public Key Infrastruktur (PKI): Die Public Key Infrastruktur ist die technische Grundlage zur Herausgabe, Verwaltung und für die Funktion des digitalen Akkreditierungssymbols. Eine Public-Key-Infrastruktur ist ein technisches Verschlüsselungsverfahren zur Absicherung digitaler Identitäten und Dokumente (zwei Schlüssel: ein öffentlicher, ein privater).

Kontakt

DAkkS-Support

Digitales Akkreditierungssymbol

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