Schritt 5: Beantragung des Siegelzertifikats Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols

Der Großteil des Beantragungsprozesses ist absolviert. Nun wird noch ein Siegelzertifikat benötigt, das über das CSM-Portal beantragt werden kann.

Das Siegelzertifikat

Damit eine akkreditierte Stelle das digitale Akkreditierungssymbol verwenden kann, muss innerhalb der Public-Key-Infrastruktur (PKI) ein sogenanntes Siegelzertifikat ausgestellt werden. Dieses Siegelzertifikat enthält alle Informationen des digitalen Akkreditierungssymbols und bildet zusammen mit dem dazugehörigen Schlüsselmaterial und der PIN die Komponenten zur Verwendung des Symbols.

Antrag auf Ausgabe des Siegelzertifikats

Um ein Siegelzertifikat zu erhalten, muss der zuvor festgelegte fachliche Ansprechpartner der akkreditierten Stelle im CSM einen Siegelzertifikatsantrag stellen.

Bitte beachten Sie dazu die Informationen zur Beantragung des Siegelzertifikats im Dokument „Merkblatt zur Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols“ (M-17011_Anhang 3) im Kapitel 4.4. Kopieren Sie aus dem Merkblatt die Angaben zu „Zusätzlicher Information“ und „Einschränkung“ in die vorgesehenen Felder des CSM.

Zum Merkblatt M-17011_Anhang 3

Erforderliche Angaben für den Siegelzertifikatsantrag

Im CSM sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

  • die Angabe der digitalen Akkreditierungsnummer (Seriennummer), die für die akkreditierte Stelle spezifisch ist und aus einem statischen Teil und einem kundenspezifischen Teil, der sich aus der Gesamturkunde ergibt, besteht (z. B. DAkkS00-DE-PL-12345-01-00)
  • der kopierte Text aus dem Merkblatt zu „zusätzliche Information
  • der kopierte Text aus dem Merkblatt zu „Einschränkung
  • die Angaben zum fachlichen Ansprechpartner, der das Siegelzertifikat beantragt (inklusive einer SMS-fähigen Telefonnummer)
  • die Aktivierung der Auswahlbox zu den Bedingungen der PKI
  • optional: Festlegung Sperrpasswort

Übermittlung des Siegelzertifikatsantrags

Nach Absenden des Siegelzertifikatsantrags werden Sie im Certificate Service Manager (CSM) über die erfolgreiche Antragsstellung informiert. Der Antrag wird nun an die DAkkS zur Freigabe übermittelt.

Die Antragstellung im Schritt-für-Schritt-Tutorial

Zusätzlich zu den Erläuterungen zur Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols auf unserer Webseite finden Sie auf unserem YouTube-Kanal eine Videoreihe, die Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess begleitet.

Zu den Tutorials auf YouTube

 

Sie haben noch Fragen?

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum digitalen Akkreditierungssymbol.

Hier geht es zu den FAQ

 

Begriffserklärungen

Glossar zum digitalen Akkreditierungssymbol

Digitales Akkreditierungssymbol: Das digitale Akkreditierungssymbol ist das digitale Pendant zum bekannten Akkreditierungssymbol mit dem Zusatz, dass es technisch auf Integrität und Authentizität prüfbar ist.

Elektronisches Siegel: Das elektronische Siegel ist eine Art digitaler Firmenstempel. Das elektronische Siegel, das hier verwendet wird, ist in Art. 3 Abs. 30 der eIDAS Verordnung (EU) Nr. 910/2014 definiert und erfüllt die dafür geltenden Anforderungen gemäß eIDAS VO. Damit bietet es eine europaweit rechtssichere und einheitliche Nutzung. Es bietet einen technisch sicheren Herkunftsnachweis (Authentizitätsschutz für eine juristische Person) und einen Integritätsschutz (Schutz vor unbemerkter Veränderung) der Daten und Informationen, die von der juristischen Person signiert worden sind. Im Fall des digitalen Akkreditierungssymbols sind dies die Informationen der eAttestation.

Siegelzertifikat: Das Siegelzertifikat ist die technische Datei, die den Inhalt für das digitale Akkreditierungssymbol trägt (z. B. maschinenlesbare Akkreditierungsnummer, Name der juristischen Person der KBS).

eAttestation: Die eAttestation ist eine digitale Bestätigung (engl. attestation), die mit dem digitalen Akkreditierungssymbol versehen wurde.

Vertrauensdiensteanbieter: Ein Vertrauensdiensteanbieter ist – vereinfacht gesagt – ein Notar für das Internet. Durch diesen Vertrauensdiensteanbieter werden Identitäten von Personen, Unternehmen oder Objekten im Internet beglaubigt. Dafür werden digitale Zertifikate als Identitätsausweise in der Online-Welt eingesetzt.

D-Trust GmbH: Die D-Trust GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Bundesdruckerei-Gruppe und ein nach der eIDAS VO (EU) Nr. 910/2014 qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter.

Certificate Service Manager (CSM): Der Certificate Service Manager ist das Webportal der D-Trust GmbH zur technischen Beantragung, Herausgabe und Verwaltung der Siegelzertifikate in der PKI für die Umsetzung des digitalen Akkreditierungssymbols.

Fachlicher Ansprechpartner: Der fachliche Ansprechpartner ist eine von der akkreditierten Stelle benannte Person, die im CSM als „Antragsteller“ hinterlegt ist. Diese beantragt und erhält das Siegelzertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse sowie die PIN für das Siegelzertifikat auf die angegebene SMS-fähige Nummer.

Public Key Infrastruktur (PKI): Die Public Key Infrastruktur ist die technische Grundlage zur Herausgabe, Verwaltung und für die Funktion des digitalen Akkreditierungssymbols. Eine Public-Key-Infrastruktur ist ein technisches Verschlüsselungsverfahren zur Absicherung digitaler Identitäten und Dokumente (zwei Schlüssel: ein öffentlicher, ein privater).

Kontakt

DAkkS-Support

Digitales Akkreditierungssymbol

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