FAQ zum Expertenrat Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Expertenrat.

Allgemeines und Organisatorisches

Wann und wofür werden Arbeitsgruppen des Expertenrates einberufen?

Die Fachbereichsleitung aktiviert die flexibel zu besetzenden Arbeitsgruppen bei Bedarf. Dies kann die Entwicklung eines Merkblattannex betreffen oder aber auch die Diskussion zu ad hoc auftretenden fachlichen Interpretationsfragen.

Es ist zu beachten, dass die Arbeitsgruppen des Expertenrates keine Normungsarbeit leisten, sich aber durchaus Diskussionen zu Auslegungsfragen von Normen mit Bezug zu sektoralen Fragestellungen ergeben können. Dabei kann es sich um Fragen zur Ausgestaltung eines Zertifizierungsprozesses (z.B. Sicherheit von Aufzeichnungen) handeln, um Klarstellungen aus technischer Sicht oder um Rückmeldungen aus der Praxis/Fachwelt zur Anwendung von Normen und Standards herbeizuführen.

Wie werden Qualifikation und Expertise der Expertinnen und Experten gelenkt? Wie kann ein Fachbereich auf Know-how von Expertinnen und Experten anderer Bereich zurückgreifen?

Im Bereich Kompetenzzentrum Normen und Regulatorik | Gremienkoordination AS 1 wird eine Mitgliederliste aller Expertinnen und Experten mit Angabe ihrer spezifischen Expertise geführt. Diese Liste steht allen Fachbereichen intern zur Verfügung. So kann ein Fachbereich - ggf. in Absprache mit einem anderen Fachbereich - selbständig alle Expertinnen und Experten kontaktieren.

Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl der Mitglieder für Arbeitsgruppen ausgewogen ist und nicht nur eine Meinung vertreten ist?

Die Geschäftsordnung des Expertenrates enthält hierzu klare Vorgaben. Die Fachbereiche halten sich bei der Besetzung der Arbeitsgruppen an diese Vorgaben und im Rahmen der Kontrollfunktion durch den Bereich Gremienkoordination wird die korrekte Praxis überwacht und schließlich auch in internen Audits überprüft.

Wie läuft das Verfahren zur Erstellung eines Merkblatts/Anhangs ab? Wie wird der Expertenrat in die Entwicklung eines New Work Item Proposal eingebunden?

Die Mitglieder des Expertenrates können in Absprache mit den Fachbereichsleitungen punktuell Einfluss auf die Themensetzung nehmen. Für die Erstellung eines New Work Item Proposal (NWIP) sind jedoch die Fachbereichsleitungen selbst verantwortlich. Sobald dieser NWIP von den zuständigen DAkkS-Gremien genehmigt wurde, stellt die zuständige Fachbereichsleitung eine ausgewogene Expertengruppe zusammen, die bei der Erstellung des NWIP mitarbeitet.

Woher kommen die Themenvorschläge für die Arbeitsgruppen? Wie wird vorgegangen, wenn interessierte Kreise einen Regelungsbedarf erkennen?

Anregungen für Themen ergeben sich in der Regel aus der Begutachtungspraxis oder aus anstehenden bzw. überarbeiteten neuen Regelwerken, Programmen, Normen. Darüber hinaus kann ein bestimmtes Thema auch von einzelnen Mitgliedern bei der zuständigen Fachbereichsleitung angeregt werden.

Wie kann eine Expertin oder ein Experte ihre/seine Fachkenntnisse in eine Arbeitsgruppe einbringen?

Die zuständigen Fachbereichsleitungen aktivieren eine Arbeitsgruppe nach Bedarf und laden entsprechend Expertinnen und Experten des relevanten Bereichs ein.

Wie erfährt man, welche Arbeitsgruppen zurzeit existieren? Gibt es eine Übersicht über bestehende oder geplante Arbeitsgruppen/Themen?

Die Fachbereiche informieren die relevanten Expertinnen und Experten durch eine entsprechende Einladung über die Aktivierung/Gründung einer Arbeitsgruppe. Eine öffentliche Auflistung der aktiven Arbeitsgruppen (z. B. auf der Homepage der DAkkS) ist nicht vorgesehen.

Eine Übersicht über vergangene und aktive Arbeitsgruppen wird im Rahmen der Jahrestagung zum Expertenrat veröffentlicht.

Wie können sich Expertenratsmitglieder an Arbeitsgruppen beteiligen, für die sie nicht eingeladen/vorgesehen waren?

Die nachträgliche Einladung weiterer Expertenratsmitglieder bleibt der Fachbereichsleitung vorbehalten und ist in der Geschäftsordnung geregelt.

Wird die Arbeit an bisherigen Themen der Sektorkomitees fortgesetzt?

Es liegt im Ermessen der Fachbereichsleitung, welches Themenfeld zu welchem Zeitpunkt in welcher Arbeitsgruppe (weiter-)bearbeitet wird. Insofern ist nicht vorgesehen, dass die bisherigen Strukturen und Tagesordnungen der Sektorkomitees weiterbearbeitet bzw. grundsätzlich zu Ende geführt werden.

Gibt es nach Sitzungen ein Protokoll und wie wird zukünftig der Abstimmungsprozess zu erstellten Dokumenten erfolgen?

Die Sitzungen der Arbeitsgruppen werden protokolliert. Die Entwurfsarbeit an einem Dokument erfolgt durch die benannte Arbeitsgruppe. Die endgültige Fassung und die Entscheidung über die Veröffentlichung von Merkblättern liegt in der Verantwortung der DAkkS. An dieser Stelle wird nochmals auf das Regelwerkskonzept der DAkkS und die dort etablierte Konsultations- und Kommentierungspraxis zum Regelwerk selbst verwiesen.

Wie erfolgt ein fachlicher Austausch über Themen, die für einen weiteren Kreis von Interesse sind – über die aktive Arbeitsgruppe hinaus?

Es ist nicht Ziel und Aufgabe des Expertenrates, den fachlichen Austausch im Sektor und/oder Fachöffentlichkeit zu fördern. Ziel ist es, der DAkkS die Expertise der Ebenen 4 und 5 zur Verfügung zu stellen, um fachliche Fragen zum Regelwerk und zur Begutachtungspraxis zu klären. Entsprechende Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind Inhalt von Begutachterschulungen, veröffentlichten Regelwerken und Informationsveranstaltungen für interessierte Kreise.

Ein fachlicher Austausch im Sinne der Fragestellung kann dementsprechend auch in anderen (externen) Foren, Tagungen und Gremien wie z.B. Normungsgremien, behördlichen Arbeitsgruppen etc. erfolgen.

Fachliches und Inhaltliches

Wie werden bestehende Regeln in das neue System der Regelungen/Merkblätter übernommen?

Dort, wo es fachlich sinnvoll und im Rahmen des Regelwerkskonzeptes der DAkkS vorgesehen ist, werden Teile der bisherigen Regelwerksdokumente übernommen und in die neuen Dokumente überführt.

Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen DAkkS-Dokumente (wie etwa Merkblätter) zukünftig?

Zum Regelwerkskonzept und den Kategorien der DAkKS-Dokumente finden Sie hier weitere Informationen. Mehr

Inwieweit ist die DAkkS in Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung eingebunden? Kann der Expertenrat hierzu Input liefern?

Eine Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben besteht nur über die Prozesse und Strukturen des jeweiligen Gesetzgebers (z. B. Verbändeanhörungen). Die DAkkS kann über den Expertenrat keine Struktur zur Verfügung stellen, über die ein Einfluss auf Gesetzesvorhaben möglich ist.

Können die Arbeitsgruppen des Expertenrats bei der Normenerstellung und -revision mitwirken?

Nein. Die Normung auf nationaler und internationaler Ebene erfolgt nach den dort festgelegten Regeln. Die Teilnahme an der Normung steht allen interessierten Kreisen entsprechend offen. Der Expertenrat der DAkkS ist kein erweiterter Weg zur Normung.

Kontakt

Tanja George

Gremienkoordination

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