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Rechtsgrundlagen der Akkreditierung

Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht neue Gebührenverordnung

Gebührenberechnung der Deutschen Akkreditierungsstelle
Pressemitteilung,

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute im Bundesgesetzblatt vom 13. Dezember 2017 die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) veröffentlicht. Die neue Verordnung wird zukünftig die Grundlage für die Gebührenberechnung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sein. Sie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

Die neue Gebührenverordnung berücksichtigt die Neuerungen im Bundesgebührenrecht und nimmt nach mehr als acht Jahren notwendige rechtliche und kostenspezifische Anpassungen vor. Die DAkkS finanziert sich im Wesentlichen über Gebühren, die sie für ihre Akkreditierungstätigkeit im hoheitlichen Bereich der Konformitätsbewertung erhält. Zentrale Neuerung der Verordnung: Die bisherigen Rahmengebühren und Pauschalen fallen weg, stattdessen werden die Akkreditierungskosten zukünftig über Zeitgebühren aufwandsbezogen berechnet.

„Der Aufwand eines Akkreditierungsverfahrens ist entscheidend von seiner Komplexität und seinem Umfang abhängig. Der Aufwandsbezug und die festgelegten Stundensätze der neuen Gebührenverordnung ermöglichen daher eine noch präzisere und gerechtere Berechnung der Kosten“, erklärt DAkkS-Geschäftsführer Dr. Stephan Finke. „Mit dem heute veröffentlichten Verordnungstext liegen uns jetzt alle nötigen Details für die Umsetzung vor, die wir ab sofort mit höchster Priorität vorantreiben. Dabei werden wir auch mit unseren Kunden einen Dialog anstoßen, um die Akkreditierungsprozesse weiter zu optimieren“, so Finke weiter.

Zeitgleich zum Start der neuen Gebührenverordnung wird die DAkkS ihr neues Überwachungskonzept einführen. Hintergrund: Die regelmäßige Begutachtung aller akkreditierten Stellen ist zentraler Bestandteil einer Akkreditierung. Der risikobasierte Ansatz des neuen Überwachungskonzeptes wird zukünftig mehr Flexibilität bei dem Intervall und Umfang von Überwachungsbegutachtungen ermöglichen. Zudem werden Akkreditierungen zukünftig in der Regel ohne Befristung erteilt.

DAkkS-Pressestelle

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T: +49 (0) 30 670591-954

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