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Umgang mit der Corona-Pandemie

DAkkS setzt auf Schnelltests bei Vor-Ort-Begutachtungen

Zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligter
Pressemitteilung,

Begutachtungstätigkeiten, die nicht mittels Fernbegutachtung durchgeführt werden können, führt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ab Mai wieder verstärkt vor Ort durch. Zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten einer Vor-Ort-Begutachtung setzt die DAkkS dabei auf den konsequenten Einsatz von Selbst- beziehungsweise Schnelltests.

Hauptaugenmerk bei der verstärkten Wiederaufnahme von Vor-Ort-Begutachtungen liegt bei der Bearbeitung von Erstakkreditierungen und wesentlichen Erweiterungen jeweils einschließlich der dafür gegebenenfalls erforderlichen Witness-Audits, die nicht per Fernbegutachtung durchgeführt werden können. Voraussetzung für die Durchführung dieser Begutachtungen ist im Sinne der Gesundheit aller die Anwendung von Schnell- beziehungsweise Selbsttests bei allen vor Ort Beteiligten unmittelbar im Vorfeld der Begutachtung – mit negativem Testergebnis.

Was bedeutet das für die zu begutachtenden Stellen?

Die DAkkS bittet Konformitätsbewertungsstellen, sich im Zuge der Begutachtungsvorbereitungen auf die Anwendung von Selbst- beziehungsweise Schnelltests einzurichten. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Stellen selbst dafür verantwortlich sind, dass entsprechende Selbsttests ihren Mitarbeitern sowie einige dieser Tests zur Reserve zur Verfügung stehen.

Umgang mit Selbst- beziehungsweise Schnelltests

Die Testergebnisse sollten nicht älter als sechs Stunden sein, um eine entsprechende Aussagekraft zu haben. Bei mehrtägigen Begutachtungen werden die Tests entsprechend täglich wiederholt. Eine schriftliche Dokumentation der Testergebnisse erfolgt nicht.

Sollte ein Test zu einem positiven Ergebnis kommen, muss sichergestellt werden, dass der Betroffene nicht an der Begutachtung teilnimmt und mindestens eine Woche keinen Kontakt zu Personen bestand, die an der Vor-Ort-Begutachtungen teilnehmen.

Umgang mit Impfschutz von Begutachtungsteilnehmern

Für Mitarbeiter, Begutachter sowie Mitarbeiter der zu begutachtenden Stellen entfällt die Verpflichtung zur Umsetzung von Schnell- beziehungsweise Selbsttests bei vollständigem Impfschutz mit entsprechendem zweiwöchigem Abstand zur letzten Impfung als Voraussetzung, eine Vor-Begutachtung durchzuführen.

Mehr Informationen zum Thema

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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