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Antrag auf Akkreditierung

DAkkS vereinfacht Antragstellung bei Akkreditierungsverfahren

Bearbeitungszeit signifikant verringert
Pressemitteilung,

Gute Nachricht für Kunden: Durch Prozessoptimierungen in ihrer Zentralen Antragsbearbeitung (ZAB) hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Bearbeitungszeit von Anträgen in den zurückliegenden Monaten signifikant verringern können. Die ZAB ist für alle Kunden die erste Anlaufstelle innerhalb der DAkkS. Sie prüft und registriert alle eingehenden Anträge auf Akkreditierung und leitet sie an die zuständigen Fachabteilungen weiter. Nun führt die DAkkS weitere Erleichterungen bei der Antragstellung ein.

Was vereinfacht sich für Kunden?

Ab sofort ergeben sich folgende Änderungen im Antragsverfahren:

  • Bei der Antragstellung wählen Kunden der DAkkS nun je nach Anlass zwischen zwei verschiedenen Formularen: dem „Antrag auf Akkreditierung bzw. Reakkreditierung“ und dem „Antrag auf Änderung einer Akkreditierung“. Dabei wurden die notwendigen Angaben für die Beantragung einer Änderung der Akkreditierung in dem vereinfachten Formular deutlich reduziert.
  • Zur Änderung eines laufenden Antrags steht zudem ein neues Formblatt zur Verfügung, das die Änderungswünsche der Kunden sicherer und schneller als bisher erfasst und in das laufende Verfahren integriert.
  • Zudem vereinfacht sich in den neuen Formblättern der Nachweis einer Vertretungsberechtigung. Der Unterzeichner des Antrags bestätigt durch Ankreuzen, dass er im Namen des Rechtsträgers zur Unterschrift berechtigt ist. Nur wenn diese Erklärung nicht abgegeben wurde, muss eine schriftliche Vollmacht oder Ähnliches vorgelegt werden.

Die neuen Formblätter lösen die alten Antragsformulare ab sofort vollständig ab und sind hier verfügbar. Alte Antragsformulare sind dann nicht mehr gültig.

Wie können Kunden zur raschen Antragsbearbeitung beitragen?

Um einen Antrag zügig bearbeiten zu können, ist es wichtig, dass

  • die Antragformulare vollständig und richtig ausgefüllt eingereicht werden,
  • dem Antrag alle benötigten Anlagen beigefügt sind,
  • der Antrag eigenhändig bzw. von einem Vertretungsberechtigten unterschrieben wurde,
  • die Unterlagen bevorzugt per Post (ungetackert!) oder alternativ per Telefax direkt an die ZAB gesandt werden. Nur bei Änderungen zu einem laufenden Antrag ist die Übersendung des unterschriebenen und eingescannten Formulars per E-Mail an zab@dakks.de ausreichend.

Wo finde ich weitere Informationen zur Antragstellung?

Zentrale Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die DAkkS hier auf ihrer Website.

Detaillierte Hinweise und Ausfüllhilfen finden sich zudem im hinteren Teil des Antragsformulars für die Erst- und Reakkreditierung. Für weitere Fragen steht die Zentrale Antragsbearbeitung auch persönlich gerne zur Verfügung.

Antragsservice und Neukundenbetreuung

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Spittelmarkt 10 | 10117 Berlin

T: +49 (0) 30 670591-951
F: +49 (0) 30 670591-15

Telefonische Erreichbarkeit des Teams:
Montag bis Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr

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