• DAkkS
  • Pressemitteilung Detail
Verwaltungsrecht

Keine Berufung im Verfahren um Gebührenbescheid

Erstinstanzliche Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes rechtskräftig
Pressemitteilung,

In einem vom Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP) unterstützten Gerichtsverfahren gegen einen Gebührenbescheid hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes (VG Berlin) zurückgenommen. Damit macht die DAkkS den Weg für das Gerichtsurteil vom 14. September 2016 frei. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Anlass für die Rücknahme der Berufung ist die Veröffentlichung der neuen Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle, die im Dezember durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesgesetzblatt erfolgte. Da die neue Verordnung am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, hat für die DAkkS eine weitere gerichtliche Klärung von Rechtsfragen zur alten Kostenverordnung ihre grundsätzliche Bedeutung verloren.

Der nunmehr rechtskräftigen Entscheidung des VG Berlin lag ein Gebührenbescheid der DAkkS zu Grunde, mit dem eine Gebühr für die Durchführung der Überwachung gemäß Tarifstelle 4.2.1 der noch gültigen Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle abgerechnet wurde. Ebenfalls wurden in dem Bescheid ein Zuschlag sowie Kosten festgesetzt, die bei der Beteiligung einer Befugnis erteilenden Behörde anfallen.

In dieser Konstellation hat das VG Berlin entschieden, dass für den Fall der Beteiligung einer Befugnis erteilenden Behörde die Überwachung nicht über die Tarifstelle 4.2.1 abgerechnet werden kann, wenn die Überwachung ausschließlich durch deren Begutachter durchgeführt wurde.

Dagegen wurden die im Rahmen des Gebührenbescheids als Auslage geltend gemachten Kosten der Befugnis erteilenden Behörde dem Grunde als auch der Höhe nach für rechtmäßig erklärt. Da auch die Gebührenverordnung als Ganzes nicht für rechtswidrig erklärt wurde, wird die DAkkS bis zum Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung am 1. Juli 2018 weiterhin Gebühren auf Grundlage der alten Kostenverordnung erheben.

Auch wenn sich die Entscheidung des VG Berlin auf einen konkreten Einzelfall bezieht, hat die DAkkS ihre Gebührenpraxis angepasst und wird in dieser speziellen Konstellation die entsprechende Position nicht mehr erheben.

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

Zurück

Nach oben