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Akkreditierungsverfahren

Neuerung bei Vorschusszahlungen im Akkreditierungsverfahren

Angepasste Praxis bei der Erhebung von Vorschusszahlungen
Pressemitteilung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wird zum 1. April 2018 ihre Praxis bei der Erhebung von Vorschusszahlungen für ihre Dienstleistungen anpassen. Zukünftig wird die Akkreditierungsstelle auch für die regelmäßigen Überwachungsbegutachtungen Vorschüsse erheben. Gleichzeitig wird die DAkkS bei allen Akkreditierungsvorgängen den Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung näher zum Termin der Vor-Ort-Begutachtungen verschieben. Sie entspricht damit einem vielfach von Konformitätsbewertungsstellen geäußerten Wunsch.

Hintergrund

Die Akkreditierungsstelle erhebt für ihre sogenannten „individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen“ Vorschüsse bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen. Dadurch sichert die im hoheitlichen Bereich nicht gewinnorientierte arbeitende DAkkS ihre Zahlungsverpflichtungen ab, die sie selbst bereits vor ihrer Leistungserbringung eingeht. Gesetzliche Grundlage für das Anfordern von Vorschusszahlungen ist das Bundesgebührengesetz sowie das im Juli 2017 geänderte Akkreditierungsstellengesetz.

Vorschusszahlungen werden bisher nur bei Erst- und Reakkreditierungen sowie Erweiterungen verlangt. Bei Überwachungen, die den größten Anteil aller Akkreditierungsvorgänge ausmachen, werden die zu erbringenden Leistungen von der DAkkS vorfinanziert.

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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