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Grundlagen der Akkreditierung Schritt 1 des Akkreditierungsprozesses

Sie interessieren sich für das Thema Akkreditierung oder möchten sich erstmalig akkreditieren lassen? Sie fragen sich, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen? Hier finden Sie Antworten auf die grundlegenden Fragen zum Akkreditierungsverfahren sowie Hinweise zur Kontaktaufnahme.

Wo akkreditiert die DAkkS?

Die DAkkS erbringt sowohl hoheitliche als auch nicht hoheitliche Akkredi­tierungs­tätigkeiten.

Hoheitliche Akkreditierungs­tätigkeit

Die DAkkS ist zuständig für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in Deutschland. Sie übt diese hoheitliche Aufgabe auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) aus.

In Ausnahmefällen ist die DAkkS auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hoheitlich tätig. In diesen Fällen wurde sie vom jeweiligen Staat bzw. der nationalen Akkreditierungsstelle beauftragt oder hat im Einzelfall eine verfahrensbezogene Freistellung erhalten. Dabei gelten die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sowie die Regeln der europäischen Akkreditierungsorganisation EA.

Die Akkreditierung im hoheitlichen Bereich umfasst auch alle ausländischen Standorte einer Konformitätsbewertungsstelle, unabhängig davon, ob sich diese in der EU, im EWR oder in Drittstaaten befinden.

Nicht hoheitliche Akkreditierungs­tätigkeit

Als nicht hoheitlich werden alle Akkreditierungsverfahren der DAkkS bezeichnet, bei denen sich der Sitz der Konformitätsbewertungsstelle nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) liegt.

In diesen Drittlandsverfahren befindet sich der Hauptsitz der Konformitätsbewertungsstelle außerhalb der Mitgliedstaaten der EU und des EWR.

Die Akkreditierung dieser Konformitätsbewertungsstellen berücksichtigt die jeweils geltenden Regeln der europäischen Akkreditierungsorganisation EA und der internationalen Akkreditierungsnetzwerke ILAC und IAF.

Unterschiede in nicht hoheitlichen Verfahren

Die hier beschriebenen Voraussetzungen für eine Akkreditierung und der Ablauf des Akkreditierungsprozesses gelten im Wesentlichen auch für nicht hoheitliche Verfahren. Es gibt jedoch Abweichungen. Mehr zu den Unterschieden im Akkreditierungsverfahren in „Drittländern“ finden Sie unter folgendem Link:

Akkreditierungen außerhalb Deutschlands

Wer kann akkreditiert werden?

Die DAkkS akkreditiert Stellen, die Konformitätsbewertungstätigkeiten anbieten und durchführen. Dazu zählen unterschiedliche Typen von Konformitätsbewertungsstellen (Akkreditierungsaktivitäten).

Welchen Geltungsbereich hat eine Akkreditierung?

Eine Akkreditierung bezieht sich in der Regel nicht auf eine Stelle als Ganzes, sondern nur auf spezifische Tätigkeiten. Dieser Geltungsbereich – auch Akkreditierungsumfang oder Scope genannt – variiert je nach Art der Konformitätsbewertung und Verfahren. Er wird bei der Beantragung einer Akkreditierung genau festgelegt und in der Begutachtungsphase überprüft und bewertet.

Bei positivem Ausgang des Verfahrens bestätigt eine Akkreditierung, dass eine Organisation im definierten Geltungsbereich die Anforderungen erfüllt und bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben kompetent durchführen kann.

Geltungsbereich einer Akkreditierung

Die Akkreditierung wird für konkrete und detailliert beschriebene Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt. Diese detaillierte Beschreibung des Geltungsbereichs ist in der Anlage zur Akkreditierungsurkunde enthalten und wird in der Datenbank der akkreditierten Stellen veröffentlicht.

Zur Datenbank akkreditierter Stellen

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Die DAkkS erteilt eine Akkreditierung, wenn die Konformitätsbewertungsstelle die für sie bestehenden Anforderungen erfüllt. Die wesentlichen Vorgaben sind in den jeweiligen harmonisierten Normen (z. B. DIN EN ISO/IEC 17025) festgelegt.

Es können jedoch weitere Anforderungen hinzukommen, z. B. aus

  • sektoralen Gesetzen,
  • der Norm DIN EN ISO/IEC 17011,
  • den Vereinbarungen oder Anforderungen der Inhaber von Konformitätsbewertungsprogrammen oder
  • dem Regelwerk des Akkreditierungssystems.

Welche technischen Anforderungen für die Erteilung einer Akkreditierung genau einzuhalten sind, ist sehr individuell und hängt vom beantragten Geltungsbereich der Akkreditierung ab.

Mehr zum Regelwerk der DAkkS

Zur Dokumentensuche

Harmonisierte Normen

Grundlage für die Akkreditierung sind die internationalen Normen für Konformitätsbewertungsstellen, die im sogenannten „neuen Rechtsrahmen“ (New Legislative Framework) harmonisiert und die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.

Die Anwendung harmonisierter Normen, die auf den entsprechenden internationalen Normen beruhen, soll für das erforderliche Maß an Transparenz und Vertrauen in die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen sorgen. Dadurch wird sichergestellt, dass das durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 geschaffene europäische Akkreditierungssystem mit dem internationalen Akkreditierungssystem im Einklang steht, um den internationalen Handel zu fördern.

Zur Europäischen Kommission

Wo erhält man Normen?

Normen sind Dokumente, die Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegen. Sie sind in der Regel kostenpflichtig und lassen sich direkt über die folgenden Normungsorganisationen beziehen.

Zum Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN)

Zur International Organization for Standardization (ISO)

Wie lange dauert ein Akkreditierungsverfahren?

Eine Akkreditierung ist ein sehr vielschichtiges Verfahren und nimmt je nach technischer Komplexität mehrere Monate in Anspruch. Die Verfahrensdauer variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:

  • der Umfang des beantragten Geltungsbereichs

  • die Zahl der Standorte

  • die Erfahrung und Mitwirkung der Konformitätsbewertungsstelle

  • der Reifegrad des Qualitätsmanagementsystems und seiner Prozesse

  • die Verfügbarkeit personeller Ressourcen

Wie lange sind Akkreditierungen gültig?

Unbefristete Akkreditierungen

Akkreditierungen im hoheitlichen Bereich werden in der Regel unbefristet erteilt.

Sie behalten ihre Gültigkeit, bis sie von der DAkkS widerrufen, ausgesetzt, eingeschränkt oder geändert werden oder die Stelle ihre Akkreditierung aufgibt.

Gründe für die Einschränkung von Akkreditierungen durch die DAkkS können z. B. der Wegfall wesentlicher Akkreditierungsvoraussetzungen oder mangelnde Mitwirkung der Stelle bei der Überwachung der Akkreditierung sein. Auch Rückmeldungen aus dem Markt oder der Marktüberwachung können zu einer Beschränkung führen.

Zu Schritt 5: Überwachung von Akkreditierungen

Befristete Akkreditierungen

Akkreditierungen werden insbesondere in folgenden Fällen befristet:

  • im hoheitlichen Bereich, wenn die Befristung der Akkreditierung gesetzlich vorgeschrieben ist
  • bei allen Akkreditierungen im nicht hoheitlichen Bereich („Drittlandsverfahren“ außerhalb Deutschlands, der EU und des EWR)

Befristete Akkreditierungen verlieren mit dem im Akkreditierungsbescheid und in der Urkunde festgelegten Ablaufdatum ihre Gültigkeit und müssen rechtzeitig einem Reakkreditierungsverfahren unterzogen werden.

Was kostet eine Akkreditierung?

Grundlagen der Kosten­berechnung

Die Berechnungsgrundlage für die Kosten der Akkreditierungsleistung hängt davon ab, ob es sich um eine hoheitliche oder eine nicht hoheitliche Tätigkeit handelt.

Hoheitliche Tätigkeit

Im hoheitlichen Bereich (Deutschland, EU und EWR) richten sich die Kosten für eine Akkreditierung nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Die Akkreditierungskosten werden nicht über Rahmengebühren und Pauschalen, sondern präzise über eine Zeitgebühr berechnet und in einem Gebührenbescheid festgesetzt.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassene Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV). Darüber hinaus richtet sich die Berechnung der Auslagen im Akkreditierungsverfahren nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG).

Dabei sind alle Gebührensätze so bemessen, dass der gesamte Personal‐ und Sachaufwand für die „individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen“ der DAkkS gedeckt wird.

Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle

Bundesgebührengesetz

Nicht hoheitliche Tätigkeit

Die DAkkS ist auch im nicht hoheitlichen Bereich (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes) tätig. Die Kosten für diese Akkreditierungsleistungen berechnet die DAkkS auf Basis einer gesonderten Entgeltliste für Auslandstätigkeiten. Diese finden Sie unter folgendem Link:

Zur Entgeltliste für Auslandstätigkeiten

Akkreditierungen in nicht hoheitlichen Bereich

Kosten abhängig vom Aufwand

Die Frage nach den Kosten einer Akkreditierung kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Verfahrenskosten von verschiedenen Kriterien abhängen. Erst wenn bekannt ist, welche Akkreditierungsaktivität angestrebt wird, welchen Umfang die zu akkreditierenden Tätigkeiten haben, wie viele Standorte begutachtet werden müssen und wie komplex das Verfahren insgesamt ist, können wir für Sie den voraussichtlichen Aufwand und damit auch die Kosten eines Akkreditierungsverfahrens schätzen.

Neben der Erstakkreditierung ist auch die Aufrechterhaltung einer erteilten Akkreditierung mit Kosten verbunden. Der Aufwand entsteht hier insbesondere durch regelmäßige Überwachungs- oder Wiederholungsbegutachtungen und die Bearbeitung des Verfahrens.

Wen kontaktiere ich bei Interesse an einer Erstakkreditierung?

Sie interessieren sich für eine Erstakkreditierung durch die DAkkS? Gerne können Sie als Neukunde unsere kostenfreien Webseminare zu den Grundlagen der Akkreditierung und zum Akkreditierungsverfahren und seinen Anforderungen in Anspruch nehmen.

Termine und Anmeldung

Bitte lassen Sie uns individuelle Anfragen ausschließlich über das nachfolgend verlinkte Kontaktformular zukommen und geben Sie dabei die angestrebte Art der Akkreditierung und den fachlichen Geltungsbereich (Scope) an.

Erstkontakt Akkreditierung / Allgemeine Anfrage

So kontaktieren Sie uns

Keine Beratungsdienstleistung

Aus Gründen der Unparteilichkeit kann und darf die DAkkS als Akkreditierungsstelle keinerlei Beratungsdienstleistungen anbieten. Sowohl bei den Informationsveranstaltungen der DAkkS als auch auf Anfrage, werden daher ausschließlich allgemeine Informationen zur Akkreditierung und zu den Anforderungen des Akkreditierungsverfahrens vermittelt. Die DAkkS kann Sie nicht bei der konkreten Umsetzung der Normanforderungen für Ihre Konformitätsbewertungsstelle, des QM-Systems oder der Dokumentation unterstützen. Unsere Aufgabe ist deren unabhängige und unparteiische Begutachtung im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens.

Fachspezifische Frage?

Sie haben eine fachspezifische Frage, durchlaufen aber aktuell kein Akkreditierungsverfahren und haben daher keinen festen Ansprechpartner bei der DAkkS? Dann nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular, damit wir Ihre Frage direkt an den zuständigen Fachbereich weiterleiten können.

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