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Überwachungsphase Schritt 5 des Akkreditierungsprozesses

Die Akkreditierung ist erteilt – wie geht es weiter? In der Überwachungsphase wird regelmäßig überprüft, ob die im Akkreditierungsbescheid bestätigte Kompetenz noch besteht. Hier erfahren Sie, wie Überwachungen ablaufen, wie eine Akkreditierung bestätigt oder erneuert wird und welche Konsequenzen ein Kompetenzverlust haben kann.

Wie und warum werden erteilte Akkredi­tierungen überwacht?

Akkreditierungszyklus und Überwachungen

Nachdem ein Verfahren positiv entschieden und eine Akkreditierung erteilt wurde, beginnt der Akkreditierungszyklus. Dieser umfasst den Zeitraum

  • zwischen der Entscheidung über die Erstakkreditierung und der Entscheidung über die nachfolgende Wiederholungsbegutachtung bzw.
  • zwischen den Entscheidungen über aufeinander folgende Wiederholungsbegutachtungen.

Das Intervall für einen Akkreditierungszyklus beträgt maximal fünf Jahre. In diesem Zeitraum wird die Konformitätsbewertungsstelle in regelmäßigen Abständen durch die DAkkS überwacht. Damit wird sichergestellt, dass eine akkreditierte Stelle weiterhin die jeweiligen Anforderungen im festgelegten Geltungsbereich erfüllt und als fachlich kompetent eingestuft werden kann.

Ablauf der Überwachungen

Die Vorbereitung und Umsetzung der Überwachungsbegutachtungen erfolgt in der gleichen Weise wie in Schritt 3 des Akkreditierungsverfahrens (Begutachtungen) beschrieben.

Zu Schritt 3: Begutachtungen

Weitere Grundsätze bei Überwachungen

Vorgaben von Behörden oder Standardgebern

Zusätzliche Vorgaben von Befugnis erteilenden Behörden (BeB) oder Standardgebern (z. B. bei Zertifizierungsstellen für Produkte) zu Umfang und Häufigkeit der Überwachungsaktivitäten werden berücksichtigt.

Verkürzte Intervalle

In begründeten Fällen und aus konkretem Anlass können Überwachungsintervalle verkürzt werden. Dies kann etwa auf Empfehlung des Begutachtungsteams oder auf Beschluss des Akkreditierungsausschusses bzw. der DAkkS erfolgen.

Außerordentliche Überwachungen

Außerordentliche Überwachungen sind in begründeten Fällen jederzeit möglich.

Ergebnis der Überwachung

Nach erfolgreichem Abschluss der Überwachungsbegutachtung bestätigt die DAkkS die Aufrechterhaltung der Akkreditierung. Die akkreditierte Stelle hat nachgewiesen, dass sie die Anforderungen im begutachteten Bereich weiterhin erfüllt.

Werden bei der Überwachungsbegutachtung Mängel festgestellt, die nicht durch Korrekturmaßnahmen beseitigt werden können, kann dies zu einer Einschränkung, Aussetzung oder Aufhebung der Akkreditierung führen.

Entscheidung eines Akkreditierungsausschusses

Überwachungsintervalle und Risikoorientierung

Die Intervalle, in denen Überwachungsbegutachtungen stattfinden, sind für jede Akkreditierungsaktivität festgelegt. Sie basieren auf den Vorgaben der für Akkreditierungsstellen geltenden Norm DIN EN ISO/IEC 17011:2018. Danach muss die Akkreditierungsstelle die im Akkreditierungszyklus erforderlichen Begutachtungen unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos planen und durchführen. Die Begutachtungsplanung berücksichtigt dabei individuell die akkreditierten Tätigkeiten der Konformitätsbewertungsstelle, deren Komplexität und insbesondere deren ihrer Stabilität.

Was passiert am Ende eines Akkreditierungszyklus?

Wiederholungs­begut­achtung

Bei unbefristeten Akkreditierungen ist zum Ende eines Akkreditierungszyklus eine Wiederholungsbegutachtung erforderlich. Diese hat den gleichen Umfang wie eine Begutachtung zur Erteilung der Akkreditierung und muss alle Normanforderungen und den gesamten Geltungsbereich umfassen.

Das Verfahren entspricht den unter Schritt 3 des Akkreditierungsprozesses (Begutachtungen) beschriebenen Abläufen.

Zu Schritt 3: Begutachtungen

Reakkreditierung

Wurde eine befristete Akkreditierung erteilt – etwa weil eine gesetzliche Grundlage eine Befristung vorsieht – weist die DAkkS rechtzeitig auf den Ablauf der Akkreditierung hin. Eine Reakkreditierung setzt einen erneuten Antrag der akkreditierten Stelle voraus. Das Verfahren der Reakkreditierung entspricht weitgehend dem beschriebenen Prozess der Akkreditierung.

Zu Schritt 2: Antrag

Beendigung der Akkreditierung

Konformitätsbewertungsstellen können sich jederzeit dazu entscheiden, ihre Akkreditierung zu beenden – unabhängig davon, ob die Akkreditierung befristet oder unbefristet erteilt wurde. In diesem Fall widerruft die DAkkS die Akkreditierung, löscht den Eintrag in der Datenbank der akkreditierten Stellen und schließt das Verfahren.

Das für den Widerruf der Akkreditierung erforderliche Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Aussetzung oder Widerruf der Akkreditierung

Können Akkreditierungen eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen werden?

Ergeben sich aus Begutachtungsergebnissen oder sonstigen Informationen Hinweise darauf, dass eine Stelle nicht mehr kompetent ist oder ihre Pflichten grob verletzt hat, muss die DAkkS eine erteilte Akkreditierung einschränken, aussetzen oder zurückziehen.

Über die Aussetzung, Einschränkung oder Zurückziehung entscheidet der Akkreditierungsausschuss der DAkkS.

Definitionen

Was genau bedeutet Einschränkung, Aussetzung oder Zurückziehung einer Akkreditierung? In der DIN EN ISO/IEC 17011 werden die Begriffe wie folgt definiert:

  • Einschränkung: Rücknahme eines Teils des Geltungsbereichs der Akkreditierung
  • Aussetzung: zeitweilige Beschränkung der Akkreditierung, entweder vollständig oder für einen Teil des Geltungsbereichs der Akkreditierung
  • Zurückziehung: Rücknahme einer Akkreditierung für den gesamten Geltungsbereich

An wen richte ich meine Fragen in der Überwachungsphase?

Bitte richten Sie Ihre Fragen zur Überwachungsphase an die für Ihr Verfahren zuständige zentrale Ansprechperson der DAkkS.

Wer ist zentrale Ansprechperson im Verfahren?

Mit der Antragsbestätigung wird auch die für den weiteren Verfahrensablauf zuständige Ansprechperson der DAkkS mitgeteilt. Dieser Kontakt ist für die weitere Koordinierung, Bearbeitung und Abwicklung des Akkreditierungsverfahrens zuständig und steht für Rückfragen zur Verfügung. Die gesamte Verfahrenskommunikation erfolgt über die zentrale Ansprechperson.

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