Bundesärztekammer erweitert Nutzung der Akkreditierung
Die Bundesärztekammer hat ihre Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) aktualisiert und die Rolle der Akkreditierung in diesem Bereich gestärkt. Wichtige Neuerung: Ringversuchsanbieter müssen auch die Erfüllung der „zusätzlichen Anforderungen“ der Rili-BÄK an Referenzinstitutionen zukünftig im Akkreditierungsverfahren der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) prüfen lassen, wenn eine Listung als Referenzinstitution geplant ist.
Auch bisher war eine verpflichtende Akkreditierung als Ringversuchsanbieter nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17043 vorgesehen. Die Bundesärztekammer hat die Überprüfung der zusätzlichen Anforderungen allerdings bei der „Bestellung“ als Referenzinstitution selbst vorgenommen. Dieses Vorgehen wird nun durch eine Listung ersetzt.
Überprüfung und Erweiterung des akkreditierten Bereiches erfordert einen Antrag
Ringversuchsanbieter, die nach dem Auslaufen ihrer aktuellen Bestellung von der Bundesärztekammer als Referenzinstitution weiterhin bzw. neu gelistet werden möchten, müssen die Aufnahme dieser zusätzlichen Vorgaben der Rili-BÄK in ihren Akkreditierungsbereich bei der DAkkS beantragen. Nach dem neuen Verfahren prüft nun die DAkkS bei der nächsten Begutachtung, ob die in den Abschnitten E1 und E2 der Rili-BÄK aufgeführten allgemeinen und speziellen Anforderungen an Referenzinstitutionen zusätzlich zu den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17043 erfüllt werden. Bei einem positiven Ergebnis wird dies durch einen entsprechenden Hinweis zum Geltungsbereich in der Akkreditierungsurkunde bestätigt.
Ringversuche im Bereich Labormedizin
Ringversuchsanbieter sind im Bereich der medizinischen Diagnostik ein sehr wichtiger Bestandteil des externen Qualitätssicherungssystems. Die Ringversuchsteilnehmer müssen regelmäßig die Analysen von vorgegebenen Proben unter Routinebedingungen durchführen und die Untersuchungsergebnisse an ein als Referenzinstitution bestellten Anbieter einer Eignungsprüfung übermitteln.