Externe Probenahmestellen und Probenehmer
Seit August 2018 haben Prüflaboratorien im Bereich der Forensik die Möglichkeit eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) für ihre Probenahmeverfahren zu beantragen. Die ersten Laboratorien sind seitdem schon erfolgreich begutachtet worden und die Probenahmeverfahren positiv beschieden worden. Damit können diese Prüflaboratorien nun die Probenahmeverfahren in den von ihnen ausgestellten Prüfberichten als akkreditierte Verfahren ausweisen.
Auch im Bereich der Fahreignungsdiagnostik spielt die kompetente Probenahme eine entscheidende Rolle. Der Entwicklung in diesem Bereich folgend und zur Sicherstellung einer transparenten Darstellung des Akkreditierungsbereiches hat die DAkkS inzwischen eine harmonisierte Vorgehensweise für ihre Verfahrensmanager erarbeitet.
Wann gilt die einheitliche Vorgehensweise?
Für die Prüflaboratorien, welche Probenahmen im Rahmen von forensisch-toxikologischen Untersuchungen zur Fahreignungsdiagnostik durchführen und welche auch für die Durchführung des Abstinenz-Kontrollprogrammes verantwortlich sind, gibt es im Akkreditierungsverfahren nun einheitliche Vorgehensweisen zur Festlegung der Stichprobe im Begutachtungsumfang. Dies gilt für den Fall, dass diese Laboratorien mit vertraglich gebundenen externen Probenehmern zusammenarbeiten beziehungsweise Proben an externen Probenahmestellen abnehmen lassen.
Wie gestaltet sich die einheitliche Vorgehensweise?
Die Begutachtungen der externen Probenahmestellen beziehungsweise externen Probenehmer erfolgt stichprobenartig auf den gesamten Akkreditierungszyklus verteilt. Die Feststellung des Begutachtungsumfangs der externen Probenahmestellen erfolgt auf der Grundlage einer vom Labor eingereichten Fotodokumentation der externen Örtlichkeiten sowie auf einer Auflistung aller Probenahmestellen und Probenehmer (aufgeschlüsselt nach internen und externen Probenehmern inklusive Angabe der Qualifikation sowie Probenmatrices) mit Datum der letzten Schulung.
Je nach Anzahl der Probenahmestellen/Probenehmer wird innerhalb eines Akkreditierungszyklus in der Regel folgendes Schema angewendet, um den Stichprobenumfang zu bestimmen:
Begutachtung von Probenahmestellen (bei Probenahme Urin)
Anzahl Probenahmestellen |
Anzahl zu begutachtende Stellen |
bis zu 2 |
mind. 1 |
3-5 |
mind. 2 |
6-10 |
mind. 3 |
mehr als 10 |
mind. 3 plus 25% der die Anzahl 10 übersteigenden Stellen |
Begutachtung von externen Probenehmern je Probenahmematrix (bei Probenahme Urin, Haare)
Anzahl externe Probenehmer |
Anzahl zu begutachtende externe Probenehmer |
bis zu 10 |
Alle |
mehr als 10 |
mind. 10 plus 20% der die Anzahl 10 übersteigenden Probenehmer |
Frühzeitige Ansprache ist wünschenswert
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Verfahrensmanager und sprechen Sie das weitere Vorgehen ab, wenn Sie eine Akkreditierung der Probenahme im Rahmen von forensisch-toxikologischen Untersuchungen zur Fahreignungsdiagnostik anstreben und mit vertraglich gebundenen externen Probenahmestellen/Probenehmern zusammenarbeiten.