Neues Akkreditierungsangebot für die Zertifizierung von Energiemanagementsoftware
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erweitert ihr Akkreditierungsangebot für Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen um den „Bereich Zertifizierung von Software zur Steuerung von Energiemanagementsystemen“. Eine neue Richtlinie legt die Anforderungen an die Zertifizierung solcher Software für die Aufnahme in die Liste förderfähiger Energiemanagementsoftware des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fest. Damit wird die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen mit dem Geltungsbereich „Softwarelösungen zur Steuerung von Energiemanagementsystemen“ Voraussetzung für eine Listung beim BAFA.
Unternehmen können die Förderungen zur Nutzung von Energiemanagementsoftware nach der Richtlinie „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beantragen. Hierfür ist die Listung der Energiemanagementsoftware beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich. Neu ist, dass die Konformität der gelisteten Energiemanagementsoftware durch das Zertifikat einer nach ISO/IEC 17065 akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle bestätigt werden muss. Das Konformitätsbewertungsprogramm umfasst den Softwareentwicklungsprozess bei Herstellern und dessen Qualitätsmanagementsystemen im Sinne von ISO 9001 sowie die Software als Produkt.
Zum Konformitätsbewertungsprogramm
Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste förderfähiger Energiemanagementsoftware des BAFA ist, dass die Software die Implementierung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 unterstützen kann. Hierzu gehören u. a. die vollständige Abbildung der Prozesse und Datenverarbeitungen aus dem Betrieb sowie die Steuerung und Auswertung der relevanten Betriebsparameter. Grundsätzlich muss dies durch ein Zertifikat einer Konformitätsbewertungsstelle bestätigt werden, die nach ISO/IEC 17065 für das BAFA-Konformitätsbewertungsprogramm akkreditiert ist.
Hintergrund Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Das BAFA fördert mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für eine sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen. Am 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Im Zuge derer wurde das Förderprogramm u. a. an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst.