Wie stelle ich den Antrag?
Bitte reichen Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols ein. Voraussetzung für den Beantragungsprozess ist, dass die juristische Person eine gültige Akkreditierung besitzt.
Achten Sie bitte darauf, dass für die Antragstellung das Schriftformerfordernis (§ 2 Abs. 1 AkkStelleG) gilt. Anträge müssen von der zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und im Original bei der DAkkS eingereicht werden. Die Schriftform kann nach § 3a Abs. 2 VwVfG durch Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur elektronisch ersetzt werden.
An wen sende ich die Antragsunterlagen?
Lassen Sie uns Ihren Antrag wie im Antragsformular angezeigt auf einem der folgenden Wege zukommen:
Postalisch:
Deutsche Akkreditierungsstelle
Antragsservice und Neukundenbetreuung
Spittelmarkt 10
10117 Berlin
Mit elektronischem Schriftformerfordernis digital:
- bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur: a-nkb-qes@dakks.de
Begriffserklärungen
Glossar zum digitalen Akkreditierungssymbol
Digitales Akkreditierungssymbol: Das digitale Akkreditierungssymbol ist das digitale Pendant zum bekannten Akkreditierungssymbol mit dem Zusatz, dass es technisch auf Integrität und Authentizität prüfbar ist.
Elektronisches Siegel: Das elektronische Siegel ist eine Art digitaler Firmenstempel. Das elektronische Siegel, das hier verwendet wird, ist in Art. 3 Abs. 30 der eIDAS Verordnung (EU) Nr. 910/2014 definiert und erfüllt die dafür geltenden Anforderungen gemäß eIDAS VO. Damit bietet es eine europaweit rechtssichere und einheitliche Nutzung. Es bietet einen technisch sicheren Herkunftsnachweis (Authentizitätsschutz für eine juristische Person) und einen Integritätsschutz (Schutz vor unbemerkter Veränderung) der Daten und Informationen, die von der juristischen Person signiert worden sind. Im Fall des digitalen Akkreditierungssymbols sind dies die Informationen der eAttestation.
Siegelzertifikat: Das Siegelzertifikat ist die technische Datei, die den Inhalt für das digitale Akkreditierungssymbol trägt (z. B. maschinenlesbare Akkreditierungsnummer, Name der juristischen Person der KBS).
eAttestation: Die eAttestation ist eine digitale Bestätigung (engl. attestation), die mit dem digitalen Akkreditierungssymbol versehen wurde.
Vertrauensdiensteanbieter: Ein Vertrauensdiensteanbieter ist – vereinfacht gesagt – ein Notar für das Internet. Durch diesen Vertrauensdiensteanbieter werden Identitäten von Personen, Unternehmen oder Objekten im Internet beglaubigt. Dafür werden digitale Zertifikate als Identitätsausweise in der Online-Welt eingesetzt.
D-Trust GmbH: Die D-Trust GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Bundesdruckerei-Gruppe und ein nach der eIDAS VO (EU) Nr. 910/2014 qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter.
Certificate Service Manager (CSM): Der Certificate Service Manager ist das Webportal der D-Trust GmbH zur technischen Beantragung, Herausgabe und Verwaltung der Siegelzertifikate in der PKI für die Umsetzung des digitalen Akkreditierungssymbols.
Fachlicher Ansprechpartner: Der fachliche Ansprechpartner ist eine von der akkreditierten Stelle benannte Person, die im CSM als „Antragsteller“ hinterlegt ist. Diese beantragt und erhält das Siegelzertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse sowie die PIN für das Siegelzertifikat auf die angegebene SMS-fähige Nummer.
Public Key Infrastruktur (PKI): Die Public Key Infrastruktur ist die technische Grundlage zur Herausgabe, Verwaltung und für die Funktion des digitalen Akkreditierungssymbols. Eine Public-Key-Infrastruktur ist ein technisches Verschlüsselungsverfahren zur Absicherung digitaler Identitäten und Dokumente (zwei Schlüssel: ein öffentlicher, ein privater).
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Digitales Akkreditierungssymbol
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