DAkkS veröffentlicht Leitfaden zur Durchführung von Fernbegutachtungen
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat einen umfassenden Leitfaden für ihre Kunden zur Durchführung von Fernbegutachtungen veröffentlicht. Fernbegutachtungen ersetzen soweit wie möglich notwendige Überwachungs- und Wiederholungsbegutachtungen für die Zeit der durch die Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen.
Start der Fernbegutachtungen
Mit Veröffentlichung des Leitfadens beginnt die DAkkS flächendeckend mit der Umsetzung von Fernbegutachtungen. Dazu setzen sich die Verfahrensmanager der DAkkS zur konkreten Planung der Termine und ihres Ablaufs mit den akkreditierten Stellen in Verbindung. Zur effizienten Umsetzung der neuen Begutachtungspraxis bittet die DAkkS darum, dass akkreditierte Stellen diese Kontaktaufnahme der verantwortlichen DAkkS-Verfahrensmanager zunächst abwarten.
Zum Hintergrund
Fernbegutachtungen ersetzen bis auf weiteres und soweit wie möglich die sonst üblichen Vor-Ort-Begutachtungen. Sie und der damit verbundene Einsatz von Videokonferenz-Tools tragen dazu bei, notwendige Überwachungs- und Wiederholungsbegutachtungen ohne Gefahr für die Gesundheit aller Beteiligten durchzuführen. Auf diesem Weg kann die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen überprüft und die Akkreditierung aufrechterhalten werden.