EU konkretisiert Empfehlungen für akkreditierte Stellen
Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat die Europäische Kommission ihre Regelungen für die Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsbranche in einem Brief an die Europäische Akkreditierungsorganisation (EA) konkretisiert. Danach empfiehlt die EU-Kommission allen in der EU ansässigen akkreditierten Stellen, ihre Konformitätsbewertungstätigkeiten für in Russland oder Belarus angesiedelte Unternehmen einzustellen.
Empfehlungen an Konformitätsbewertungsstellen
Die Empfehlung der EU-Kommission geht über die bisherigen Regelungen hinaus. Bereits zuvor konnten akkreditierte Stellen keine Konformitätsbewertungen für in Russland oder Belarus ansässige Unternehmen vornehmen, wenn entweder diese Organisationen auf der Sanktionsliste der Europäischen Union standen oder deren Produkte und Dienstleistungen vom Import-Stopp in die EU betroffen waren. Die Europäische Kommission regt nun an, die Maßnahmen in beiden Ländern auch auf die Bereiche auszuweiten, die selbst keiner Sanktion oder keinem Einfuhrverbot unterliegen.
Die Empfehlungen der Europäischen Kommission im Wortlaut sind auf der Internetseite von European Accreditation (EA) veröffentlicht.
Keine Akkreditierungstätigkeit in Russland und Belarus
Im Bereich der Akkreditierung hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) sämtliche Tätigkeiten in Russland und Belarus eingestellt und die Akkreditierungen zurückgezogen. Sie wird zudem weder neue Anträge auf Akkreditierungen aus diesen Ländern annehmen noch laufende Verfahren weiterbearbeiten. In diesem Zusammenhang wird die DAkkS auch keine Überwachungsbegutachtungen oder Witness-Audits bestehender Akkreditierungen vornehmen. Diese Vorgehensweise stimmt mit den aktuellen Empfehlungen der Europäischen Kommission überein.