Konsultation zu den Regeln R-17034 und R-17043
Durch erforderliche Anpassungen an zwei Regeln leitet die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ein weiteres Konsultationsverfahren ein. Interessierte Kreise erhalten durch die öffentliche Konsultation die Gelegenheit, die veröffentlichten Anpassungen an den Dokumenten R-17034 „Regel zur Akkreditierung von Herstellern von Referenzmaterialien nach DIN EN ISO 17034“ und R-17043 „Regel zur Akkreditierung von Anbietern von Eignungsprüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17043:2010“ zu kommentieren. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 2. Oktober 2023.
Akkreditierte Stellen in diesen Bereichen haben die Möglichkeit, den Geltungsbereich ihrer Akkreditierung flexibel darzustellen. Dies ermöglicht es, innerhalb definierter Grenzen auch neue Referenzmaterialien herzustellen oder weitere Eignungsprüfungen anzubieten. In den aktuell veröffentlichten Regeln R-17034 und R-17043 wird dies als „variabler Geltungsbereich“ bezeichnet.
Diese Bezeichnung muss nun angepasst werden, um den Vorgaben der zugrunde liegenden internationalen Regel EA 2/15 für die Akkreditierung mit flexiblem Geltungsbereich zu entsprechen. Die deutsche Übersetzung der Regel ist auf der Webseite der DAkkS verfügbar. Weitere Anpassungen wurden nicht vorgenommen.
Das Konsultationsverfahren zur R-17043 bezieht sich auf die aktuell gültige Regel zur Ausgabe 2010 der DIN EN ISO/IEC 17043. Für die Zukunft ist eine grundlegende Revision der R-17043 einschließlich zugehöriger Konsultation vorgesehen, sobald die deutsche Übersetzung der DIN EN ISO/IEC 17043 mit Ausgabestand 2023 vorliegt.
Teilnahme am Konsultationsverfahren
Im Konsultationsverfahren der DAkkS können die angepassten Regelentwürfe nun kommentiert werden. Die Möglichkeit der Stellungnahme beschränkt sich auf die vorgenommenen Änderungen und muss bis zum 2. Oktober 2023 erfolgt sein.
Beide Regeln liegen jeweils in zwei Versionen vor. In der Version im Änderungsmodus sind die Anpassungen gekennzeichnet. Inhaltliche Stellungnahmen müssen sich jedoch unter Angabe der entsprechenden Zeilennummern auf die Version ohne Änderungsmodus („clean“) beziehen.
Hintergrund
Auf die Einrichtung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die DAkkS und der Akkreditierungsbeirat im Zuge der Neukonzeption des DAkkS-Regelwerks verständigt. Auch andere Behörden nutzen öffentliche Konsultationen, um Stellungnahmen von interessierten Kreisen einzuholen. Die Erfahrungen mit dem Konsultationsverfahren sind positiv.