Regel zur Akkreditierung von Multistandortverfahren revidiert
Die DAkkS hat die revidierte Fassung ihrer Regel zur „Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen mit mehreren Standorten“ (71 SD 0 014) in der Version 1.1 auf ihrer Website veröffentlicht. Diese Akkreditierungsverfahren werden auch als Multistandortverfahren bezeichnet.
Die Regel enthält verbindliche Kriterien, unter denen die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle (KBS) mit mehreren Standorten möglich ist. Sie ist für alle Arten von KBS anwendbar, unabhängig davon ob die Stelle bzw. deren Standorte, Critical Locations oder Unterauftragnehmer in oder außerhalb Deutschlands liegen. Das Dokument berücksichtigt die internationalen Regularien von EA, IAF und ILAC hinsichtlich der Zusammenarbeit von Akkreditierungsstellen (Dokumente EA 2/13, EA 2/13 S1, IAF GD 3, IAF MD 12, ILAC G 21).
Wesentliche Inhalte der Regel sind:
- Anforderungen an Organisation, Management und Managementsystem bei Multistandortverfahren
- Definition von Schlüsseltätigkeiten an den Standorten der KBS, die zwingend in den Akkreditierungsprozess bzw. in die Begutachtung der KBS einbezogen werden, sofern sie an einem Standort der KBS im Geltungsbereich der Akkreditierung durchgeführt werden
- Besonderheiten im Fall grenzüberschreitender Akkreditierung
- Besonderheiten im Akkreditierungsverfahren
Die Regel ist mit dem Tag der Veröffentlichung gültig.