Sobald ihr Antrag auf Benennung mit den dazugehörigen Unterlagen bei uns eingegangen ist, werden diese in einem zweistufigen Verfahren gesichtet.
1. Schritt: Ihre Unterlagen beim Begutachtermanagement
Durch unser Begutachtermanagement erfolgt eine formelle Prüfung hinsichtlich der Vollständigkeit und Aussagekraft Ihrer Unterlagen. Ergeben sich dazu Rückfragen, werden Sie von uns kontaktiert. Andernfalls werden Ihre Unterlagen direkt an die Fachbereichsleitung der beantragten Bereiche weitergereicht.
2. Schritt: Ihre Unterlagen bei der Fachbereichsleitung
Als Fachexperte oder Begutachter der DAkkS bringen Sie Ihr Expertenwissen in einem oder mehreren Fachbereichen bei einer Begutachtung ein. Mit Ihrem Antrag haben Sie einen Benennungsumfang angegeben, der nun anhand Ihrer Unterlagen durch die jeweilige Fachbereichsleitung fachlich eingeschätzt wird. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:
- Ihre Einsatzmöglichkeiten entsprechend des beantragten Benennungsumfanges
- Mögliche Interessenskonflikte im Rahmen einer Begutachtung
- Ihre fachliche Kompetenz
Von Fall zu Fall wird auch ein kurzes Telefoninterview mit einem oder mehreren unserer Fachbereichsleitern vereinbart, um ein erstes persönliches Kennenlernen zu ermöglichen und gegebenenfalls Ihren Benennungsumfang zu konkretisieren.